behördliche Anzeigeverfahren bei Tankanlagen

Wir regeln das für dich!

Nachfolgend wollen wir dir einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften geben, welche beim Tankanlagenbau zu beachten sind.
Bei einer Zusammenarbeit mit uns musst du dich nicht darum kümmern.

Bezogen wird sich auf folgende beiden Gesetze:

  • AwSV = Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • WHG = Wasserhaushaltsgesetz

Der Übersichtlichkeit werden im Text die Abkürzungen verwendet.


Nur zertifizierte Fachbetriebe

Die AwSV bestimmt, dass ausschließlich nach dem WHG zertifizierte Fachbetriebe mit dem Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Tankanlagen beauftragt werden dürfen. Seit 2008 sind wir ein vom TÜV zertifizierter Fachbetrieb und übernehmen für dich das gesamte wasserrechtliche Verfahren.
Dieses beinhaltet:

  • die Planung
  • die behördliche Genehmigung
  • den Bau
  • die abschließende Prüfung durch einen Sachverständigen

Dieses umfassende Dienstleistungsangebot schließt selbstverständlich die Beratung zu allen relevanten Fragen mit ein.


Für Tankanlagen ab 1000 Liter

Es besteht eine Anzeigepflicht für Tankstellen mit einem Volumen über 1.000 Litern bei der Unteren Wasserbehörde (AwSV, §40 ff). Diese erfordert eine ausführliche Dokumentation der Anlage. In der Dokumentation enthalten sind:

  • eine Beschreibung
  • detaillierte technische Informationen über alle Anlagenkomponenten(zB Lagerbehälter, Rohrleitungen und Umschlaganlagen mit Betankungsflächen)
  • Einordnung der Anlage in entsprechende Gefährdungsklassen

Weiterhin nötige Unterlagen für die behördliche Anzeige sind:

  • Zeichnungen, die die Wirkbereiche der Betankung darstellen
  • Luftbilder
  • Flur- oder Liegenschaftskarten zur eindeutigen Lokalisierung der Anlage
  • Nachweise über die Fachbetriebsqualifikation des Errichters
  • Zulassungen der Anlagenbestandteile
  • Beschreibungen der sicherheitstechnischen Einrichtungen und organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen

Komplett geregelt für dich!

Durch eine vollständige und detaillierte wasserrechtliche Anzeige minimieren wir die Anforderung zusätzlicher Sachverständigengutachten seitens der Behörde. Sollte dennoch ein Gutachten erforderlich werden, arbeiten wir eng mit dem TÜV Thüringen zusammen, um dieses zu beschaffen.
Nach dem Bau der Tankstelle überprüft ein Sachverständiger, ob die Anlage gemäß den beantragten Spezifikationen errichtet wurde. Erst nach dieser Prüfung und der Meldung an die Untere Wasserbehörde darf die Tankstelle in Betrieb genommen werden.
Wir bieten dir auch die erforderliche regelmäßige Wartung der Anlagen an, um die Sicherheit und Regelkonformität dauerhaft zu gewährleisten.

Weitere Themen für deine neue Tankstelle

Weitere Informationen findest du bei folgenden Leistungen:

Es sind noch Fragen zu den Vorschriften offen?

Dann stell sie uns über das Kontaktformular per Mail oder am Telefon bei unserem Ansprechpartner.

Daniel Kunick
Betriebsleiter
kunick@geratech.de
Mobil: 0172-3548900